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Die Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird verlängert, aber…
Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am 04.10.2018 mitteilte, haben Ärzte und Psychotherapeuten nun Zeit bis zum 30. Juni 2019, um ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden.
Diese Fristverlängerung ist erfreulich. Schließlich haben Sie dadurch mehr Zeit, die Installation und Einrichtung des Konnektors und der neuen Kartenlesegeräte besser zu planen. Als IT-Dienstleister, der mit dem Anschluss an die TI beauftragt wird, kommt uns diese Fristverlängerung auch entgegen.
„Allerdings müssen Praxisinhaber bis Ende dieses Jahres [2018] zumindest einen Anschluss [Konnektor] bestellt haben. Der Online-Abgleich der Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird dann ab 1. Juli 2019 Pflicht.“ (Quelle: http://www.kbv.de/html/1150_37416.php)
Diese Einschränkung ist wichtig! Praxen, die den TI-Konnektor nicht bis Ende des Jahres 2018 bestellen, müssen damit rechnen, dass sie keine Erstausstattungspauschale erhalten.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihren TI-Konnektor bis spätestens zum 15. Dezember 2018 zu bestellen!
Bitte rufen Sie uns an, falls Sie Fragen dazu haben!